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§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen finden Anwendung
für alle Vertragsverhältnisse, im Rahmen derer
die IT-QBase GmbH (IT-QBase) sich zur Erbringung
von Planungs-, Entwurfs-, Entwicklungs-,
Beratungs- und Schulungsleistungen verpflichtet,
unabhängig davon, ob IT-QBase auf der Basis der
individuell mit dem jeweiligen Auftraggeber
getroffenen Vereinbarungen zur Erzielung eines
Leistungserfolgs oder aber lediglich zur
Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet
ist.
§ 2 Personaleinsatz
IT-QBase ist berechtigt, diejenigen - auch
freien - Mitarbeiter, die die vertraglich
vereinbarten Leistungen erbringen sollen, nach
freiem Ermessen auszuwählen. Eine Verpflichtung
der Mitarbeiter von IT-QBase, die vertraglich
vereinbarten Leistungen auch außerhalb der
üblichen Geschäftszeiten, d.h. von Montag bis
Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr mit
Ausnahme von Feiertagen, zu erbringen, besteht
nicht, es sei denn, die Parteien haben eine
hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung
geschlossen.
§ 3 Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die
Art der zu liefernden Dienstleistungen oder
Arbeitsergebnisse sind detailliert schriftlich
in den individuellen Vereinbarungen der
Vertragsparteien zu regeln. Änderungen,
Ergänzungen oder Erweiterungen der
Aufgabenstellung, der Vorgehensweise oder etwa
zu liefernder Dienstleistungen oder
Arbeitsergebnisse bedürfen einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung der Parteien.
§ 4 Geheimhaltung
(1)
IT-QBase verpflichtet sich, sämtliche ihr in
Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zum
Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden
Informationen, die als vertraulich bezeichnet
werden oder nach sonstigen Umständen als
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des
Auftraggebers erkennbar sind, unbefristet geheim
zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung
des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen
noch weiterzugeben oder zu verwerten. Auf Wunsch
des Auftraggebers wird IT-QBase durch geeignete
vertragliche Abreden mit den für die
Gesellschaft tätigen Arbeitnehmern und
Beauftragten sicherstellen, dass auch diese
unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe
oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
(2)
Entsprechende Verpflichtungen treffen den
Auftraggeber in bezug auf Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse von IT-QBase, soweit diese
nicht in den vertragsgemäß erbrachten Leistungen
bzw. vertragsgemäß erstellten Programmen nebst
Dokumentationen erschöpfend ihren Ausdruck
finden.
§ 5 Angebote und Aufträge
Angebote der IT-QBase sind freibleibend. Ein
Vertragsschluss kommt wirksam erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung von IT-QBase
zustande.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die
Mitarbeiter von IT-QBase im Rahmen der
Wahrnehmung der vertraglich vereinbarten
Leistungen zu unterstützen. Der Auftraggeber
schafft zu diesem Zweck auf eigene Kosten alle
Voraussetzungen im Bereich seiner
Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen
Durchführung des Auftrages erforderlich sind,
insbesondere
benennt er eine Kontaktperson, die den
Mitarbeitern von IT-QBase während der
vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht und
ermächtigt ist, für den Auftraggeber
rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen
abzugeben, soweit dies im Rahmen der Fortführung
des Auftrages erforderlich ist;
stellt der Auftraggeber den Mitarbeitern der
IT-QBase angemessene Räume zur notwendigen
Vorbereitung bzw. zum Aufbewahren von Geräten
und/ oder Ersatzteilen zur Verfügung;
wird er über seine technischen Maßnahmen zum
Schutz personenbezogener Daten zu informieren,
soweit die vertraglich vereinbarte Leistung auch
die Verarbeitung von personenbezogener Daten
betrifft;
verschafft der Auftraggeber den Mitarbeitern der
IT-QBase jederzeit Zugang zu den für ihre
Tätigkeit erforderlichen Informationen und
versorgt sie rechtzeitig mit allen
erforderlichen Unterlagen und Dokumentationen;
stellt der Auftraggeber den Mitarbeitern der
IT-QBase angemessene Rechnerzeiten (incl.
Operating), Testdaten und
Datenerfassungskapazitäten auf einer geeigneten
Datenverarbeitungsanlage in ausreichendem Umfang
und zu den oben geschilderten Dienstzeiten von
IT-QBase zur Verfügung.
§ 7 Gewährleistung
(1)
Insoweit IT-QBase aufgrund der mit dem
Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung
verpflichtet ist, einen Leistungserfolg zu
erbringen, insbesondere Software zu entwickeln,
übernimmt IT-QBase Gewähr dafür, dass Programm
und Dokumentationen nicht mit Mängeln behaftet
sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Eine unerhebliche Minderung des Werts oder der
Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem
Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern
vollkommen freies Programm zu erstellen.
(2)
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
(3)
Mängel hat der Auftraggeber IT-QBase
unverzüglich nach Entdeckung zu melden; die
Meldung ist mit einer konkreten
Mängelbeschreibung zu verbinden. Der
Auftraggeber stellt IT-QBase auf Anforderung in
zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen
zur Verfügung, die diese zur Beurteilung und
Beseitigung benötigt.
(4)
Die Gewährleistung entfällt, sofern der Mangel
auf der vom Auftraggeber vergebenen
Aufgabenstellung und/oder einer Verletzung der
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. § 6
beruht, ferner, soweit der Auftraggeber ohne
Zustimmung von IT-QBase das von dieser erstellte
Werk selbst ändert oder durch Dritte ändern
läßt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach,
dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch
die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen
Änderungen verursacht worden sind.
(5)
Für den Fall, dass ein vom Auftraggeber
gemeldeter Mangel nicht von IT-QBase zu
vertreten ist, wird vereinbart, dass IT-QBase
die für die Prüfung des Mangels entstandenen
Aufwände vergütet bekommt. Die Vergütung richtet
sich nach dem zu Grunde liegenden Vertrag.
§ 8 Nutzungsrechte
Sofern IT-QBase im Rahmen der mit dem
Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen zur
Erstellung eines Software-Programms verpflichtet
ist, ist der Auftraggeber nach Übergabe der
Software berechtigt, diese bestimmungsgemäß zu
nutzen. Ein Recht zur Bearbeitung, Änderung,
Vervielfältigung oder Überlassung der Software
an einen Dritten steht dem Auftraggeber nicht
zu. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht
berechtigt, die von IT-QBase auf der
Vertragssoftware angebrachten
Urheberrechtshinweise und Schutzvermerke zu
entfernen.
§ 9 Freiheit von Rechten Dritter
IT-QBase steht dafür ein, dass die vertragsgemäß
erbrachten Leistungsergebnisse frei von
Schutzrechten Dritter sind.
§ 10 Haftung
(1)
IT-QBase haftet bei Vorsatz, Arglist, grober
Fahrlässigkeit, beim Fehlen der von IT-QBase
garantierten Beschaffenheit, sowie für Schäden,
die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit entstehen, nach den
gesetzlichen Vorschriften.
(2)
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IT-QBase nur,
wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht)
verletzt wird oder ein Fall von Unmöglichkeit
oder Verzug vorliegt. Im Fall der leicht
fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht
oder wesentlichen Nebenpflicht oder bei leicht
fahrlässig verschuldeter Unmöglichkeit oder
leicht fahrlässig verschuldetem Verzug ist die
Haftung auf den typischen und vorhersehbaren
Schaden - bis zu einer Höhe von 500.000
(fünfhunderttausend) Euro - begrenzt. Eine
Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden
ist bei leicht fahrlässigem Verhalten
ausgeschlossen.
(3)
Im Falle der Haftung von IT-QBase ist ein
Mitverschulden des Auftraggebers angemessen zu
berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden
Fehlermeldungen oder unzureichender
Datensicherung. Unzureichende Datensicherung
liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber es
versäumt hat, durch angemessene
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirken von außen
(z.B. gegen Computerviren) die einzelnen Daten
oder einen gesamten Datenbestand zu schützen.
§ 11 Höhere Gewalt
Sofern IT-QBase vertragsgemäß zur Erzielung
eines Leistungserfolgs verpflichtet ist,
berechtigen Ereignisse höherer Gewalt, die die
Erbringung der vertragsgemäßen Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
IT-QBase dazu, die Erfüllung der Verpflichtungen
um die Dauer der Behinderung sowie um eine
angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der
höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und
ähnliche Umstände, von denen IT-QBase mittelbar
oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
§ 12 Annahmeverzug
(1)
Für den Fall, dass IT-QBase bloße
Dienstleistungen zu erbringen hat, jedoch
keinerlei Leistungserfolg geschuldet ist und der
Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in
Verzug kommt oder die ihm nach § 6 obliegenden
Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig
oder nur verzögert erbringt, kann IT-QBase für
die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die
vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur
Nachleistung verpflichtet zu sein.
(2)
Hiervon unberührt bleiben die Ansprüche von
IT-QBase auf Ersatz etwa entstandener
Mehraufwendungen.
§ 13 Treuepflichten
IT-QBase sowie der Auftraggeber verpflichten
sich zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere
verpflichten sie sich, Mitarbeiter oder
ehemalige Mitarbeiter, die in Verbindung mit der
Durchführung der Vertragsbeziehung tätig sind
oder waren, für einen Zeitraum von 12 Monaten
nach Vertragsende weder einzustellen noch zu
beschäftigen.
§ 14 Vergütung
(1)
Die Vergütung für die Leistungen der IT-QBase
ist nach den von IT-QBase bzw. ihren
Mitarbeitern für ihre vertragliche Tätigkeit
tatsächlich aufgewendeten Zeiten einschließlich
Reisezeiten zu berechnen, soweit nichts
Abweichendes (z.B. Festpreis) vereinbart wird.
Bei der Berechnung wird IT-QBase dem
Auftraggeber die entsprechenden
Leistungsnachweise in Form von Erfassungsbelegen
vorlegen. Widerspricht der Auftraggeber diesen
Leistungsnachweisen nicht unverzüglich, so
gelten sie als genehmigt.
(2)
Die Höhe der Stundensätze ergibt sich aus den
gesonderten, einzelvertraglichen Vereinbarungen
zwischen IT-QBase und dem Auftraggeber.
(3)
Die Kosten für zur Vertragserfüllung notwendige
Reisen von Mitarbeitern von IT-QBase werden im
Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze
(Tagesspesen und KM-Sätze) bzw. nach Beleg
(Hotelübernachtung, Fahr- oder Flugschein)
erstattet.
(4) Außer bei Festpreisangeboten werden In
Abstimmung mit dem Auftraggeber außerhalb der in
§ 2 genannten Zeiten erbrachte Arbeitsleistungen
mit folgenden Zuschlägen vergütet: 18 – 22 Uhr
und 06 – 08 Uhr 25%, Samstags 50%, Sonn- und
Feiertags 100%. Die Zuschläge werden nicht
kumuliert, es gilt der jeweils höchste.
(5)
Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind
vom Auftraggeber netto nach Zugang der Rechnung
zu zahlen.
§ 15 Wartung
Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt IT-QBase
auch die Pflege der vertragsgemäß erbrachten
Leistungen. Hierüber ist ein gesonderter
Wartungsvertrag abzuschließen. Bei der
Entscheidung über den Abschluss dieses Vertrages
ist IT-QBase frei.
§ 16 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Sitz
der IT-QBase GmbH. Jede Vertragspartei kann
jedoch auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand
in Anspruch genommen werden.
§ 17 Sonstiges
(1)
Alle Änderungen und Ergänzungen der
vertraglichen Vereinbarungen der Parteien
bedürfen der Schriftform und müssen als solche
ausdrücklich gekennzeichnet sein.
(2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem
mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten
wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Stand 2009
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