Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT-QBase GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen finden Anwendung für alle Vertragsverhältnisse, im Rahmen derer die IT-QBase GmbH (IT-QBase) sich zur Erbringung von Planungs-, Entwurfs-, Entwicklungs-, Beratungs- und Schulungsleistungen verpflichtet, unabhängig davon, ob IT-QBase auf der Basis der individuell mit dem jeweiligen Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen zur Erzielung eines Leistungserfolgs oder aber lediglich zur Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet ist.

§ 2 Personaleinsatz

IT-QBase ist berechtigt, diejenigen – auch freien – Mitarbeiter, die die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen sollen, nach freiem Ermessen auszuwählen. Eine Verpflichtung der Mitarbeiter von IT-QBase, die vertraglich vereinbarten Leistungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, d.h. von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr mit Ausnahme von Feiertagen, zu erbringen, besteht nicht, es sei denn, die Parteien haben eine hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung geschlossen.

§ 3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Dienstleistungen oder Arbeitsergebnisse sind detailliert schriftlich in den individuellen Vereinbarungen der Vertragsparteien zu regeln. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise oder etwa zu liefernder Dienstleistungen oder Arbeitsergebnisse bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien.

§ 4 Geheimhaltung

(1)
IT-QBase verpflichtet sich, sämtliche ihr in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zum Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Auf Wunsch des Auftraggebers wird IT-QBase durch geeignete vertragliche Abreden mit den für die Gesellschaft tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

(2)
Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von IT-QBase, soweit diese nicht in den vertragsgemäß erbrachten Leistungen bzw. vertragsgemäß erstellten Programmen nebst Dokumentationen erschöpfend ihren Ausdruck finden.

§ 5 Angebote und Aufträge

Angebote der IT-QBase sind freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt wirksam erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von IT-QBase zustande.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mitarbeiter von IT-QBase im Rahmen der Wahrnehmung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu unterstützen. Der Auftraggeber schafft zu diesem Zweck auf eigene Kosten alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind, insbesondere benennt er eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern von IT-QBase während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht und ermächtigt ist, für den Auftraggeber rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen abzugeben, soweit dies im Rahmen der Fortführung des Auftrages erforderlich ist:

  • stellt der Auftraggeber den Mitarbeitern der IT-QBase angemessene Räume zur notwendigen Vorbereitung bzw. zum Aufbewahren von Geräten und/ oder Ersatzteilen zur Verfügung;
  • wird er über seine technischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu informieren, soweit die vertraglich vereinbarte Leistung auch die Verarbeitung von personenbezogener Daten betrifft;
  • verschafft der Auftraggeber den Mitarbeitern der IT-QBase jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit erforderlichen Informationen und versorgt sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen und Dokumentationen;
  • Stellt der Auftraggeber den Mitarbeitern der IT-QBase angemessene Rechnerzeiten (incl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten auf einer geeigneten Datenverarbeitungsanlage in ausreichendem Umfang und zu den oben geschilderten Dienstzeiten von IT-QBase zur Verfügung.

§ 7 Gewährleistung

(1)
Insoweit IT-QBase aufgrund der mit dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung verpflichtet ist, einen Leistungserfolg zu erbringen, insbesondere Software zu entwickeln, übernimmt IT-QBase Gewähr dafür, dass Programm und Dokumentationen nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Werts oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

(2)
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

(3)
Mängel hat der Auftraggeber IT-QBase unverzüglich nach Entdeckung zu melden; die Meldung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Auftraggeber stellt IT-QBase auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die diese zur Beurteilung und Beseitigung benötigt.

(4)
Die Gewährleistung entfällt, sofern der Mangel auf der vom Auftraggeber vergebenen Aufgabenstellung und/oder einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. § 6 beruht, ferner, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von IT-QBase das von dieser erstellte Werk selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht worden sind.

(5)
Für den Fall, dass ein vom Auftraggeber gemeldeter Mangel nicht von IT-QBase zu vertreten ist, wird vereinbart, dass IT-QBase die für die Prüfung des Mangels entstandenen Aufwände vergütet bekommt. Die Vergütung richtet sich nach dem zu Grunde liegenden Vertrag.

§ 8 Nutzungsrechte

Sofern IT-QBase im Rahmen der mit dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen zur Erstellung eines Software-Programms verpflichtet ist, ist der Auftraggeber nach Übergabe der Software berechtigt, diese bestimmungsgemäß zu nutzen. Ein Recht zur Bearbeitung, Änderung, Vervielfältigung oder Überlassung der Software an einen Dritten steht dem Auftraggeber nicht zu. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die von IT-QBase auf der Vertragssoftware angebrachten Urheberrechtshinweise und Schutzvermerke zu entfernen.

§ 9 Freiheit von Rechten Dritter

IT-QBase steht dafür ein, dass die vertragsgemäß erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind.

§ 10 Haftung

(1)
IT-QBase haftet bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit, beim Fehlen der von IT-QBase garantierten Beschaffenheit, sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2)
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IT-QBase nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) verletzt wird oder ein Fall von Unmöglichkeit oder Verzug vorliegt. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht oder wesentlichen Nebenpflicht oder bei leicht fahrlässig verschuldeter Unmöglichkeit oder leicht fahrlässig verschuldetem Verzug ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden – bis zu einer Höhe von 500.000 (fünfhunderttausend) Euro – begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist bei leicht fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

(3)
Im Falle der Haftung von IT-QBase ist ein Mitverschulden des Auftraggebers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber es versäumt hat, durch angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirken von außen (z.B. gegen Computerviren) die einzelnen Daten oder einen gesamten Datenbestand zu schützen.

§ 11 Höhere Gewalt

Sofern IT-QBase vertragsgemäß zur Erzielung eines Leistungserfolgs verpflichtet ist, berechtigen Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, IT-QBase dazu, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung sowie um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen IT-QBase mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

§ 12 Annahmeverzug

(1)
Für den Fall, dass IT-QBase bloße Dienstleistungen zu erbringen hat, jedoch keinerlei Leistungserfolg geschuldet ist und der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt oder die ihm nach § 6 obliegenden Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nur verzögert erbringt, kann IT-QBase für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

(2)
Hiervon unberührt bleiben die Ansprüche von IT-QBase auf Ersatz etwa entstandener Mehraufwendungen.

§ 13 Treuepflichten

IT-QBase sowie der Auftraggeber verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere verpflichten sie sich, Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter, die in Verbindung mit der Durchführung der Vertragsbeziehung tätig sind oder waren, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende weder einzustellen noch zu beschäftigen.

§ 14 Vergütung

(1)
Die Vergütung für die Leistungen der IT-QBase ist nach den von IT-QBase bzw. ihren Mitarbeitern für ihre vertragliche Tätigkeit tatsächlich aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen, soweit nichts Abweichendes (z.B. Festpreis) vereinbart wird. Bei der Berechnung wird IT-QBase dem Auftraggeber die entsprechenden Leistungsnachweise in Form von Erfassungsbelegen vorlegen. Widerspricht der Auftraggeber diesen Leistungsnachweisen nicht unverzüglich, so gelten sie als genehmigt.

(2)
Die Höhe der Stundensätze ergibt sich aus den gesonderten, einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen IT-QBase und dem Auftraggeber.

(3)
Die Kosten für zur Vertragserfüllung notwendige Reisen von Mitarbeitern von IT-QBase werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze (Tagesspesen und KM-Sätze) bzw. nach Beleg (Hotelübernachtung, Fahr- oder Flugschein) erstattet.

(4) Außer bei Festpreisangeboten werden In Abstimmung mit dem Auftraggeber außerhalb der in § 2 genannten Zeiten erbrachte Arbeitsleistungen mit folgenden Zuschlägen vergütet: 18 – 22 Uhr und 06 – 08 Uhr 25%, Samstags 50%, Sonn- und Feiertags 100%. Die Zuschläge werden nicht kumuliert, es gilt der jeweils höchste.

(5)
Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind vom Auftraggeber netto nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

§ 15 Wartung

Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt IT-QBase auch die Pflege der vertragsgemäß erbrachten Leistungen. Hierüber ist ein gesonderter Wartungsvertrag abzuschließen. Bei der Entscheidung über den Abschluss dieses Vertrages ist IT-QBase frei.

§ 16 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Sitz der IT-QBase GmbH. Jede Vertragspartei kann jedoch auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.

§ 17 Sonstiges

(1)
Alle Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen der Parteien bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

(2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Stand 2015